Skip to content

Fonds

Wo liegen die Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Fonds?

In der Regel handelt es sich bei in Deutschland aufgelegten Investmentfonds um offene Fonds.

Grundsätzlich besteht die Aufgabe einer Fondsgesellschaft darin, die „gesammelten“ Gelder vieler Investoren in einem Sondervermögen anzulegen. Dies geschieht nach Maßgabe von vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. Die über das Fondsvermögen ausgegebenen Anteilscheine sollen dann, gemäß der jeweiligen Anlagepolitik eines Fonds, als Kapital nach dem Prinzip der Risikostreuung gewinnbringend angelegt werden. Der Mindestgrad der Risikoreduzierung ist im Investmentgesetz festgelegt. Zudem beinhaltet dieses Gesetz spezielle Vorschriften über die zulässigen Anlagewerte und die zu beachtenden Anlagegrundsätze.

Eine Kapitalanlagegesellschaft darf in der Regel mehrere Sondervermögen auflegen, wobei sich diese jedoch durch spezielle Bezeichnungen zu unterscheiden haben und getrennt voneinander gehalten werden sollen.

Das Sondervermögen setzt sich aus gekauften Wertpapieren, Immobilien, Geldmarktinstrumenten und sonstigen Vermögenswerten zusammen.

Zu den Merkmalen eines offenen Fonds gehört, dass der Anleger jederzeit neue Anteilscheine erwerben kann, wobei sich die Fondsgesellschaft vorbehält, eine Ausgabe von Fondsanteilen einzuschränken, kurzzeitig auszusetzen oder gar einzustellen.

Von besonderer Bedeutung für den Anleger ist, dass sich die Fondsgesellschaft verpflichtet, jederzeit einmal ausgegebene Anteilscheine auch wieder zurück nehmen zu müssen. Dies geschieht zum jeweiligen Rücknahmepreis. Auf diese Weise wird dem Anleger neben einer Planungssicherheit auch eine Liquidierbarkeit seiner Papiere gewährleistet.

Anderen Anlageprinzipien unterliegen geschlossene Fonds. Nach dem „Closed- End- Prinzip“ wird lediglich eine begrenzte Anzahl an Anteilscheinen ausgegeben. Ist das geplante Fondsvolumen dann erreicht, wird der Fonds geschlossen. Es ist dann keine weitere Ausgabe von Anteilen mehr möglich.

Zu beachten ist für den Anleger, dass es bei geschlossenen Fonds nicht die Möglichkeit gibt, sein Kapital schnell wieder „flüssig“ machen zu können.

Denn von Seiten der Fondsgesellschaft besteht keine rechtliche Verpflichtung, diese Anteile zurück nehmen zu müssen. Dieses Kriterium sollten insbesondere Investoren beachten, die darauf angewiesen sind, spontan auf Bargeld zurück greifen zu müssen.

Die Anteile können dann nur noch an Dritte veräußert werden oder an einem so genannten Zweitmarkt, wobei sich der erzielbare Preis von Anteilscheinen nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage richtet.

All diese Kriterien sollten in die Überlegungen mit einfließen, bevor sich der Anleger für einen bestimmten Fonds entscheidet

No comments yet

Leave a Reply

Note: XHTML is allowed. Your email address will never be published.

Subscribe to this comment feed via RSS