Private Krankenversicherung
Welche Kriterien gilt es zu beachten?
Zu den nicht von der Hand zu weisenden Vorzügen einer privaten Krankenversicherung gehört, dass, unabhängig vom Einkommen, auch Künstler, Freiberufler und Selbstständige die Möglichkeit haben, sich absichern zu lassen.
Gerade diese Berufsgruppen können von den Leistungen einer Privaten profitieren, da der gewünschte Leistungsumfang selber bestimmt werden kann. Zudem besteht die Chance, Einkommensverluste im Krankheitsfalle zusätzlich abzusichern.
Diese Gruppen trifft es im Krankheitsfalle besonders hart, da sie nicht wie andere Arbeitnehmer von einer Lohnfortzahlung profitieren können und im Krankheitsfalle meist mit leeren Händen da stehen.
Bei einer privaten Krankenversicherung kann man als Versicherter in den Genuss einer ergänzenden Krankentagegeld- Versicherung kommen, um finanziellen Einbußen vorzubeugen.
Wer gerade erst mit der Selbstständigkeit gestartet ist, verfügt meist noch nicht über ein hohes Einkommen. Daher bieten private Krankenversicherungen sogenannte Staffelungen an. Karenzzeiten können dazu beitragen, weniger an Monatsbeiträgen leisten zu müssen, ohne gänzlich auf den Versicherungsschutz verzichten zu müssen.
Mit dieser Tagegeld- Versicherung wird vereinbart, dass die versicherte Person über eine festgesetzte Zeit kein Krankengeld bezieht, sondern mit kleineren Beträgen später begonnen wird. Diese Zahlungen erhöhen sich dann stufenweise, bis nach einer gewissen Zeit, die ebenfalls vertraglich festgesetzt ist, das endgültige Niveau des Krankengeldes erreicht ist.
Naturgemäß erweisen sich Zahlungen nach diesem gestaffelten Prinzip günstiger, als eine sofortige Auszahlung des Krankengeldes. Hier muss die versicherte Person vor Vertragsabschluss selber entscheiden, in wie weit eine Absicherung erfolgen soll und welche Monatsbeiträge man zu zahlen bereit ist. Denn diese stehen in engem Zusammenhang mit diesem speziellen Staffelprinzip.
Als geeignete Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung erweist sich die Private in jedem Falle für Richter, Beamte und Abgeordnete des Bundes und der Länder. Der jeweilige Dienstherr erstattet einen Teil der Kosten, sodass der Versicherte nur den für den restlichen Betrag aufkommen muss. Sind diese Berufsstände allerdings in einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, muss der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil leisten.
So sollte man nicht nur Versicherungsvergleiche zwischen den einzelnen Versicherungen unternehmen, sondern auch im Vorfeld abklären, wie die anteilige Kostenübernahme durch den Arbeitgeber aussieht.
