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Fremdwährungskredit

Spekulativer Charakter eines Fremdwährungsdarlehens birgt auch Chancen

 

 

Zu den Prinzipien eines zukünftigen Eigenheimbeisitzers gehört, mit seiner Immobilienfinanzierung das Leben genießen zu können, ohne auf finanzielle Lücken stoßen zu müssen.

In den meisten Fällen verhalten sich Darlehensnehmer risikobewusst und wählen eher klassische Formen der Finanzierung für die eigenen vier Wände.

Wer sich jedoch in der Finanzwelt auskennt und mit dem Börsengeschehen vertraut ist, nutzt gern auch andere Varianten, um Zinsen einsparen zu können.

Wer zudem über entsprechend hohe Eigenmittel verfügt, die als Sicherheit zurück behalten werden können, hat die Möglichkeit, auf ein Fremdwährungsdarlehen zurückgreifen zu können.

Dieses eröffnet dem Kreditnehmer die Möglichkeit, zu niedrigeren Zinsen als banküblich finanzieren zu können, indem man günstigere Zinssätze als den nutzt, die in Euro ausgestellt sind.

Beispielsweise bieten Schweizer Franken und Japanische Yen diese Chance. Entscheidet man sich für diese Finanzierungsvariante, wird die Kreditsumme sofort in Euro konvertiert. Jedoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass am Ende der Darlehenslaufzeit ein Fremdwährungskredit in der ursprünglich gewählten Refinanzierungswährung gezahlt werden muss.

So hängt das maßgebliche Gelingen einer solchen Kreditform in fremder Währung von der Wechselkursentwicklung ab. Da diese nicht kalkulierbar ist, muss der Darlehensnehmer mit einem grundsätzlichen Risiko rechnen, das den Chancen gegenüber gestellt werden muss.

Denn wird ein solcher Baukredit aufgenommen, spekuliert man auf einen stabilen Wechselkurs oder auf einen Wertverlust der fremden Währung.

Wer mit diesen Vor- und Nachteilen leben will, sollte in jedem Falle über einen finanziellen „Anker“ verfügen.

Auch sollte man nicht eine sogenannte Nachschusspflicht unterschätzen.

Denn wird das Sicherheitspolster durch einen ansteigenden Wechselkurs der fremden Währung zu mehr als 50 Prozent aufgebraucht, kann die Bank weitere Sicherheiten verlangen.

Erfüllt der Darlehensnehmer diese Nachschusspflicht nicht, ist die Bank berechtigt, eine Kurssicherung auf Kosten des Kreditnehmers vorzunehmen.

Diese kann auch zur Wahrung der Chancen und der Risikostreuung auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit vorgenommen werden.

In Bezug auf die Vereinbarung des Darlehenszinssatzes gilt, dass die Refinanzierung zum Zeitpunkt des Abrufes erfolgt. Dies bedeutet konkret, dass der Zinssatz erst zu diesem Zeitpunkt festgesetzt wird und vorläufig mit einer variablen Klausel im Vertrag verankert wird.

Eine individuelle Selbsteinschätzung, insbesondere bezogen auf das Risikopotenzial eines Fremdwährungsdarlehens, sollte einer Entscheidung vorangehen, bevor man sich für die Kreditvariante entscheidet und die Chancen nutzen will.

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