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Veränderte Wohnsituation: Versicherungsschutz anpassen!

by Redaktion on November 8th, 2011

Endlich keine Miete mehr zahlen. Das Traumhaus mit passendem Grundstück ist gefunden und das Darlehen zum Hausbau wurde bewilligt. Nun steht der Umzug kurz bevor. Dazu wird die alte Wohnung erst einmal gründlich von allem Unnützen befreit und nur noch das Notwendige und Liebgewordene mitgenommen. Viele schaffen sich zudem neue Einrichtungsgegenstände an, denn schließlich heißt es so schön „Wenn schon, denn schon“.

Die wohnlichen Veränderungen haben aber auch einen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Insbesondere muss die Hausratversicherung darauf geprüft werden, ob sie dem zukünftigen Wert der neuen Einrichtung noch entspricht. Die Versicherungen ermitteln die Versicherungssumme meist anhand der Quadratmeter, jedoch muss dies nicht zwangsläufig auch dem Wert der Wohngegenstände entsprechen. Die neuen Hausbesitzer sollten auf Nummer sicher gehen und den Wert des Hausrates selbst berechnen. Eine Checkliste hilft dabei, nichts zu vergessen. Dabei zählen aber nur bewegliche Gegenstände, die nicht mit dem Haus fest verbunden sind, zum Hausrat. So werden Fliesen beispielsweise über die Gebäudeversicherung abgesichert. Aber auch Fahrräder gehören in den meisten Fällen nicht ins Leistungspaket, obwohl sie beweglich sind. Sie müssen extra aufgenommen werden. Beispielsweise die Hausratsversicherung der AMV (Aachen Münchener Versicherung) bietet bei Ihrem Produkt OPTIMAL einen unbegrenzten Fahrradschutz an. Viele andere Versicherer nehmen sich während der Nacht eine Auszeit und versichern den Drahtesel nur zu Tageszeiten. Ein Versicherungsvergleich bringt Aufschluss darüber, welche Leistungen man wirklich benötigt und auf welche man auch getrost verzichten kann. Das ist entscheidend bei der Wahl des Versicherers, da man das gesparte Geld wieder zur Abzahlung des Baudarlehens nutzen kann.

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