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Neue Trinkwasserverordnung beschert Mietern erhöhte Nebenkosten

by Redaktion on November 1st, 2011

Ab heute ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Hauptbestandteil der neuen Verordnung ist die Prüfung von Millionen Warmwasseranlagen in Deutschland auf lebensgefährliche Keime.
Haushalte mit Boiler, die aus Energiespargründen auf 50 Grad Celsius runtergekühlt werden, bieten den sogenannten Legionellen optimale Bedingungen zur Vermehrung. Diese Keime sind winzige Bakterien, die unter anderem tödliche Lungenentzündungen hervorrufen können. Diese werden nicht über das Trinkwasser aufgenommen, sondern beim Duschen oder Baden eingeatmet. Was in Krankenhäusern und Schwimmbädern bereits seit langem Gang und Gäbe ist, soll nun auch in private Haushalte Einzug halten.
Im Einzelnen bedeutet dies für Vermieter, dass sie sich ab heute beim städtischen Gesundheitsamt melden müssen, wenn sie eine Warmwasseranlage ab 400 Liter Fassungsvermögen oder Warmwasserleitungen, die mehr als 3 Liter zwischen Großboiler und Wasserhahn fassen können, besitzen. Dies trifft auf so gut wie jedes Wohnhaus zu. Trotz der erst einmal kaum zu bewältigenden Datenflut, sollten Vermieter nicht zu lange warten und der Meldepflicht schnellstens nachkommen. Schieben sie es auf die lange Bank und stellen somit den Mietern des Hauses fahrlässig oder vorsätzlich kontaminiertes Wasser zur Verfügung, manchen sie sich strafbar. Die darauffolgenden Handlungsoption ist das Engagieren eines Sanitärbetriebes, der die Wasserproben nimmt.
Diese Maßnahme zur Gesundheitsförderung der Deutschen mag erst einmal sinnvoll erscheinen, wird aber wahrscheinlich kaum Auswirkungen auf diese haben. Dafür wird umso mehr die Geldbörse der Deutschen strapaziert. Die jährlichen Kosten zur Überprüfung der Wasserqualität wird einige hundert Euro kosten, welche der Vermieter auf die Nebenkosten des Mieters umwälzen wird.

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