Energiebilanz von Neubauten schlechter als erwartet
Private Bauherrn können ihre Immobilienfinanzierung mit staatlichen Fördergeldern aufstocken, wenn sie ihr Eigenheim nach den politisch gewünschten, energetischen Anforderungen bauen.
Allerdings zeigen die Untersuchungen, die vom Verband Privater Bauherrn im vergangenen Jahr durchgeführt wurden, dass die Energiebilanz von Neubauten bei weitem nicht so gut ausfällt wie gewünscht.
Als Grund dafür wurde unter anderem angeführt, dass nicht die Dämmstoffe verwendet wurden, die zur Berechnung der Energiebilanz herangezogen wurden. Somit beruht der En-EV-Nachweis vieler Neubauten auf falschen Berechnungsgrundlagen und circa ein Drittel der Wohngebäude entsprechen nicht annähernd den Anforderungen der Energiesparverordnung. Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass der private Bauherr nicht das bekommt, wofür er bezahlt.
Um die Standards eines „Effizienzhaus 70“ zu erfüllen, werden gerne Maßnahmen, wie die Prüfung der Dichtigkeit (Blower-Door-Test) oder die Vermeidung von Kältebrücken (verminderter Wärmebrückenzuschlag) angeführt, die jedoch nie ergriffen worden sind.
Aufgrund der falschen Informationen nutzen die späteren Bewohner ihr Haus oft unter falschen energetischen Gesichtspunkten und verbrauchen so, anstatt weniger, eher mehr Energie.
Allerdings fallen die Untersuchungsergebnisse von 2010 bereits besser aus, als die Ergebnisse der Untersuchung, die zwei Jahre zuvor durchgeführt wurde. Resultierend aus der ersten Untersuchung müssen Bauherrn, die die Gelder der KfW-Bank beantragen, einen Bausachverständigen zu Rate ziehen. Dies schlägt sich positiv in der Energiebilanz nieder.

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